Bereits seit 2025 gibt es eine Pflicht Neubauten mit Photovoltaik auszustatten. Seit dem 01.01.2026 gilt die Solaranlagen-Pflicht der Bauordnung für das Land NRW auch für Altbauten bei größeren Dachsanierungen.

Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und Energieunabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Ziel ist es, ungenutzte Dachflächen konsequent zur klimafreundlichen Stromerzeugung einzusetzen und den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren.

PV Anlage auf dem Dach

Was regelt das Photovoltaik-Gesetz?

Bei der Errichtung neuer Gebäude besteht eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen. Die Anlage muss mindestens 30 % der Bruttodachfläche bedecken. Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut sind Photovoltaikanlagen mit mindestens 30 % der Nettodachfläche zu installieren. Die Bruttodachfläche ist dabei die Gesamtfläche einschließlich eines Dachüberstands. Die Nettodachfläche ist die Gesamtfläche abzüglich der Flächen die nicht genutzt werden können. Nichtnutzbare Flächen können aufgrund von Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder einer Nordausrichtung ausgewiesen werden.

Alternativ zur prozentualen Dachbelegung kann die Pflicht auch über eine Mindest-Anlagenleistung erfüllt werden:

  • 3 kWp bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten
  • 4 kWp bei Wohngebäuden mit 3 bis 5 Wohneinheiten
  • 8 kWp bei Wohngebäuden mit 6 bis 10 Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden

Neben Gebäuden betrifft die Photovoltaik-Pflicht auch größere Stellplatzflächen. Bei der Neuerrichtung von Stellplätzen für Nichtwohngebäude mit mehr als 35 notwendigen Kfz-Stellplätzen ist über den Stellplätzen eine Photovoltaikanlage zu errichten.

Ausnahmen von der PV-Pflicht

Die Pflicht entfällt, wenn die Umsetzung im konkreten Einzelfall nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • andere öffentlich-rechtliche Vorgaben entgegenstehen,
  • die Installation technisch unmöglich ist oder
  • die Maßnahme wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Eine entsprechende Begründung ist im Regelfall nachzuweisen.

Die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage clever ausreizen

Auch wenn die Photovoltaik-Pflicht zunächst nach einer zusätzlichen Auflage klingt, bietet sie zahlreiche Vorteile:

  • Senkung der Stromkosten durch geringeren Eigenverbrauch
  • Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Kombination mit Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeichern möglich

Mit einer intelligent geplanten Anlage wird aus der Pflicht schnell eine lohnende Investition.

Als erfahrener Fachbetrieb unterstützen wir Sie von Anfang an:

  • individuelle Beratung zu gesetzlichen Vorgaben
  • professionelle Planung Ihrer Photovoltaikanlage
  • fachgerechte Installation und Inbetriebnahme
  • Integration von Stromspeichern, E-Mobilität und Energiemanagement
  • langfristiger Service und Wartung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage rechtssicher, effizient und zukunftsfähig umgesetzt wird.

Jetzt informieren und vorbereitet sein

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten und erstellen ein maßgeschneidertes Energiekonzept für Ihr Gebäude.

Quelle: Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen